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Familienhilfe

Für einen Einsatz der Familienhilfe müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit dieser Hilfeform einverstanden.
2. Innerhalb der Familie besteht der Wunsch nach Veränderung der derzeitigen Lebenssituation.
3. Die Familienmitglieder sind bereit, mit der Familienhelferin, bzw. dem Familienhelfer zusammen zu arbeiten.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist sowohl ein angemessenes Hilfeangebot in einer Krisensituation als auch eine vorbeugende Maßnahme.
Die Familienhilfe unterstützt und begleitet bei:
-Erziehungsschwierigkeiten
-Gewalt in der Familie
-Verhaltensauffälligkeiten
-Schulproblemen
-Arbeitslosigkeit
-Wirtschaftliche Notlage
-Probleme in der Haushaltsführung
-Partnerschaftskonflikten
-Sozialer Isolation
-Trennungs- und Scheidungssituation
-Familienzusammenführung z.B. nach Heimaufenthalt, Klinik aufenthalt, o.ä.
-Unterstützung bei Behördenkontakten

Die Familienhilfe ist ein auf längere Dauer angelegtes, intensives Hilfeangebot.
Sie findet in der häuslichen Umgebung der betreuten Familie statt.
Der Einsatz gliedert sich in:

-Kontakt und Kennlernphase
Die ersten Monate des Einsatzes dienen dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen der/dem Familienhelfer/in und allen beteiligten Familienmitgliedern. Anschließend werden gemeinsame Ziele für die weitere Arbeit formuliert und konkrete Absprachen getroffen.

-Arbeits- und Veränderungsphase
In diesem Abschnitt werden Teilziele abgesteckt. Selbsthilfemöglichkeiten und Stärken der Familienmitglieder werden aufgezeigt, erprobt und umgesetzt.

-Ablösephase
Die Stundenanzahl wird nach und nach verringert. Die Familien werden auf eine selbständige Bewältigung ihres Alltages vorbereitet. Darüber hinaus ist eine Nachbetreuung möglich.