Das Angebot richtet sich an Kinder beiderlei Geschlechts.
Im Regelfall beträgt das Aufnahme Alter zwischen 6-10 Jahren. Die Aufnahmen des Kindes erfolgt über das Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Die Tagesgruppe ist eine Einrichtung der Jugendhilfe die im SGB VIII §32 rechtlich verankert ist.
„Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Hilfe kann auch in geeigneter Form der Familienpflege geleistet werden“
Die Mitarbeiter/innen der Tagesgruppe unterstützen und begleiten die Kinder und deren Eltern bei/in:
-Förderung und Stabilisierung der kindlichen Persönlichkeit
-Aktivierung der individuellen Ressourcen und des persönlichen Entwicklungspotentials Lösungsorientierte Eltern- und Familienarbeit.
-Unterstützung bei der Förderung sozialer Kontakte
-Aufarbeitung von Angst- Druck und Versagensgefühlen